Bauablauf
Sie bestimmen, welche Leistungsphasen von Ihnen beauftragt werden: Gemeinsam gehen wir ans Werk:
Die Grundlagenermittlung: Leistungsphase 1
Ist die gewünscht Baumaßnahme an der gewünschten Stelle überhaupt zu realisieren?
Welche Vorgaben gibt es durch Baubauungspläne und andere Vorschriften und Richtlinien.
Die Vorplanung: Leistungsphase 2
Ihr Wunsch nimmt Gestalt an. Verschiedene Lösungen werden präsentiert und gemeinsam ausgewählt.
Die Entwurfplanung: Leistungsphase 3
Die ausgewählte Lösung wird planerisch überarbeitet.
Die Genehmigungsplanung: Leistungsphase 4
Die Planung wird nun so zusammengestellt, dass ein Bauantrag eingereicht werden kann.
Hinzu kommen weitere Unterlagen, die zur Erlangung einer Baugenehmigung notwendig sind.
Ganz wichtig in dieser Phase ist hier der Kontakt zu den Baubehörden.
Die Ausführungsplanung: Leistungsphase 5
Detaillierte Planung des Bauvorhabens. Es werden Pläne für die verschiedenen ausführenden Firmen erstellt. Nach dieser Planung kann gebaut werden.
Die Vorbereitung der Vergabe: Leistungsphase 6
Die auszuführenden Arbeiten werden mittels eines Leistungsverzeichnisses beschrieben, um von verschiedenen Firmen Angebote zur Ausführung zu erhalten. Damit bekommt der Bauherr eine Übersicht der am Markt gängigen Preise für sein Bauvorhaben. Die Ausschreibung garantiert zusätzlich, dass die angesprochenen Firmen in Wettbewerb um die Bauleistung treten müssen. Allein durch eine gestreute Ausschreibung von Bauleistungen lassen sich teilweise bis zu 10% der Baukosten, im Vergleich zu einer Direktvergabe einsparen.
Mitwirkung bei der Vergabe: Leistungsphase 7
Anhand der vorliegenden Angebote wird ermittelt, welche Firmen mit den Bauleistungen beauftragt werden sollen. Fachlich korrekte Bauverträge werden abgeschlossen. Wichtig hierbei, dass grundlegende Vereinbarungen getroffen werden, wie z.B. die Einhaltung der DIN und anderer Normen, Gewährleistungen und nicht zuletzt Nachlässe und Skonti.
Die Objektüberwachung: Leistungsphase 8
Oft auch Bauleitung genannt. Hier wird überwacht, dass die Baugenehmigung sowie die Planung richtig umgesetzt werden. Die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle werden koordiniert und die erbrachte Bauleistung überprüft. Nach Fertigstellung werden die Abrechnungen der ausführenden Firmen auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Verträgen hin überprüft.
Die Objektbetreuung und Dokumentation: Leistungsphase 9
Mängel werden, vor Ablauf der Verjährungs-frist (meist nach 5 Jahren), festgestellt. Die betreffenden Firmen werden aufgefordert, solche Mängel zu beseitigen.